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   FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00   

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https://dejure.org/2002,10473
FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00 (https://dejure.org/2002,10473)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13.09.2002 - VI 189/00 (https://dejure.org/2002,10473)
FG Hamburg, Entscheidung vom 13. September 2002 - VI 189/00 (https://dejure.org/2002,10473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 19; EStG § 42d
    Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Erstattung von Schulungskosten Arbeitslohn?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86

    1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00
    Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die Zuwendung mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis erfolgt und ein fremder Dritter nicht in seinen Genuss kommt (BFH-Urteil v. 21.09.1990 VI R 97/86, BStBl II 1991, 262).

    Ein eigenbetriebliches Interesse besteht aus der Sicht des Arbeitgebers umso weniger, je höher die Bereicherung aus Sicht des Arbeitnehmers ist (BFH-Urteil v. 02.02.1990 VI R 15/86, BStBl II 1990, 472; BFH-Urteil v. 21.09.1990 VI R 97/86 a. a. O.).

  • BFH, 02.02.1990 - VI R 15/86

    Weitergabe eines Preisnachlasses kann Arbeitslohn sein

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00
    Ein eigenbetriebliches Interesse besteht aus der Sicht des Arbeitgebers umso weniger, je höher die Bereicherung aus Sicht des Arbeitnehmers ist (BFH-Urteil v. 02.02.1990 VI R 15/86, BStBl II 1990, 472; BFH-Urteil v. 21.09.1990 VI R 97/86 a. a. O.).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93

    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00
    Die Zuwendung ist dann zwar durch den Betrieb, nicht aber durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst und deshalb keine Gegenleistung "für" Dienste des Arbeitnehmers (BFH-Urteil v. 09.08.1996 VI R 88/93, BStBl II 1997, 97 m. w. N.).
  • FG Hessen, 14.07.1998 - 9 K 1949/97

    Erwerb der Fahrerlaubnis als geldwerter Vorteil; Vorteile, die für eine

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00
    Die Klägerin macht auch zu Unrecht unter Berufung auf das Hessische FG (Urteil v. 14.07.1998 9 K 1949/97, EFG 1998, 1507) geltend, dass ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse bereits deshalb vorliege, weil der Erwerb der Berufsqualifikation nach den einschlägigen Vorschriften des internationalen Luftverkehrs zwingend den Abschluss einer entsprechenden Pilotenschulung voraussetze.
  • BFH, 29.03.1985 - VI R 23/80

    Nebenberufliche Kirchenmusiker als Arbeitnehmer einer Kirchengemeinde -

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00
    Einer besonderen Darlegung der Ermessenserwägungen bedurfte es nicht, weil die Klägerin ihre Zustimmung zur Inanspruchnahme als Haftende erklärt hatte (vgl. auch BFH-Urteil v. 29.03.1985, VI R 23/80, BFH/NV 1986, 492).
  • FG Köln, 19.07.2000 - 14 K 6947/99

    Vom Arbeitgeber erstattete Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers als

    Auszug aus FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 189/00
    Denn ein gewisses eigenbetriebliches Interesse an einer angemessenen leistungsadäquaten Entlohnung von verschiedenen Arbeitnehmern ist jeder Lohnzahlung immanent (vgl. FG Köln, Urteil v. 19.07.2000 14 K 6947/99, EFG 00, 1251).
  • FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als

    Im Fall des FG Hamburg vom 13. September 2002 (VI 189/00) sei im Wege einer Anrufungsauskunft Einigkeit darüber erzielt worden, dass bei gleichgelagerter Pilotenausbildung "faktische Ausbildungsverhältnisse" begründet würden.
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